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Beratung / Pädagogik / Psychologie, Massage / Pflege / Energetik
Lehrgänge
Die bundesweite Verordnung „Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)“ bietet die gesetzliche Grundlage für die Ausführung pflegerischer Maßnahmen in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie chronisch kranken und alten Menschen. Durch die Ausbildung erlangen Sie die gesetzliche Berechtigung, unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege und bei der Medikamenteneinnahme zu verrichten.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (100 UE) und einem Praktikum (40 UE).
Mitarbeiter*innen in multiprofessionellen Teams mit einer Aufnahmeempfehlung/Bestätigung des Dienstgebers.
Unterricht, Heimstudium, Praktikum.
Das Praktikum im Ausmaß von mind. 40 UE ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.