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Beratung & Pädagogik
Lehrgänge
Die bundesweite Verordnung „Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)“ bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass Angehörige der Behindertenarbeit, Altenarbeit und Sozialbetreuung bestimmte pflegerische Tätigkeiten ausführen dürfen. Mit dieser Ausbildung erlangen Sie die gesetzlich geregelte Berechtigung, unterstützende Maßnahmen in der Grundpflege sowie bei der Medikamenteneinnahme durchzuführen. Ziel des Moduls ist es, ein fundiertes pflegerisches Basiswissen zu vermitteln, das die Übertragung einzelner Befugnisse rechtfertigt, die bislang ausschließlich Pflegefachkräften nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorbehalten waren.
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil (118 UE) sowie ein Praktikum (48 UE).
Die gesetzlich festgelegte Zielgruppe ist: